Krakau

Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Krakau Reisen AG, Dieselstr. 6, 54634 Bitburg (Tel.: 06561-94600 / Fax 06561-946017)

1. Anmeldung/Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Beförderer den Abschluss des Beförderungsvertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Auftragsbestätigung enthält neben der Angabe des gewünschten Omnibusses, den Fahrttermin, die Abfahrtszeit, den Abfahrtsort, die Fahrstrecke und die Rückkunftszeit. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. Leistungen und Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie StVO, StVZO sowie den einschlägigen Richtlinien und Gesetzen zu Fahrpersonalgesetz, Fahrpersonalverordnung, Arbeitszeitvorschriften usw. behalten wir uns bei Durchführung des Auftrages, bei Eintreten entsprechender Verkehrssituationen oder sonstigen zeitlichen Verzögerungen, das Recht vor, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abzuweichen, sofern dies zur Einhaltung o.a. Vorschriften notwendig ist. Diese Entscheidung trifft das Fahrpersonal ggfs. in Absprache mit der Fahrdienstleitung. Der Auftraggeber darf keinesfalls dem Fahrpersonal Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten oder bewusst gegen diese verstoßen.

3. Preise und Preisänderungen
Die auf den Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Preise werden nach Angaben des Auftraggebers erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten, Umleitungen sowie aller Zu- und Abbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, erfolgt Nachberechnung, ebenso wenn die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt wird. Es wird dabei für jede angefangene Stunde ein entsprechender Zuschlag berechnet. Alle Nebenkosten wie die Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten inkl. Frühstück für Fahrer und Reiseleiter etc., sind im Fahrpreis, soweit im Angebot nicht anderweitig erwähnt, grundsätzlich nicht enthalten. Diese Kosten sind vom Auftraggeber vor Ort zu bezahlen oder werden nach Vorlage durch den Beförderer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Wird ein Personenpreis vereinbart, so gilt für die Berechnung die angegebene Teilnehmerzahl, welche spätestens 3 Tage vor der Fahrt angegeben werden muss.
Vier Monate nach Vertragsabschluss kann der Beförderer Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen Abgaben für bestimmte Leistungen insbesondere die Beförderungskosten, sonstige Gebühren (Einreise-, Straßen-, Hafen- oder Flughafen) eingetreten sind. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung ist dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme des Preiserhöhungsgrundes zu erklären. Bei Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% kann der Auftraggeber kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

4. Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisetermin von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Auftraggeber innerhalb der ersten drei Werktage nach Auftragserstellung vom Beförderungsvertrag zurück, kann eine Stornierungspauschale in Höhe von € 50,00 verlangt werden. Nach Verstreichen dieser Frist gelten die üblichen Stornierungsbedingungen welche wie folgt gestaffelt sind:

bis zum 22.Tag vor Abfahrtstermin 15% des Reisepreises; / vom 21. bis 15. Tag vor Abfahrtstermin 25% des Reisepreises; / vom 14. bis 7. Tag vor Abfahrtstermin 50% des Reisepreises; / vom 06. bis 1. Tag vor Abfahrt 75% des Reisepreises; / am Abreisetag 100% des Reisepreises

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beförderer. Der Nachweis und die Geltendmachung eines uns durch den Auftraggeber entstandenen höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

5. Durchführung, Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände behindert wird für die uns kein Verschulden trifft (z. B. Ausfall des Omnibusses, Straßenzustand, Streik usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits gegenüber dem Fahrgast. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um die eventuelle Rückbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

6. Verhalten der Fahrgäste
Die Fahrgäste haben den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betriebe unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Für Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, haften wir nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BOKraft

7. Mitnahme von Kindern
Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des Omnibusses berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.

8. Gepäck und Fundsachen
Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nicht. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Der Abschluss einer Gepäckversicherung wird empfohlen. Eine Haftung für Fundsachen wird nicht übernommen.

9.Haftung
Die Haftung des Beförderers für die Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf höchstens EUR 767,- beschränkt. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Beförderer haftet auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks durch Beschädigung, Verlust oder Vertausch entstehen. Wenn Fahrräder oder Instrumente im Bus oder Anhänger mitgeführt werden wird grundsätzlich keine Haftung für eventuelle Transportschäden übernommen. Der Transport der Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Wir haften auch nicht für im Bus verbliebene Gegenstände bei Pausen, Übernachtungen usw.. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmen und Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterfüllung des Beförderungsvertrages sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Beförderung gegenüber dem Beförderer schriftlich geltend zu machen. Beschwerden bitten wir nicht dem Fahrpersonal vorzutragen, sondern an die Verwaltung unseres Betriebes zu richten.

11. Pass- und Zollbestimmungen
Im grenzüberschreitenden Verkehr ist der Auftraggeber für alle Verzögerungen, Kosten, Strafen und Zollgebühren verantwortlich, die entstehen, wenn die Fahrgäste die Pass- und Zollvorschriften nicht beachten.

13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von der Krakau Reisen AG nur insoweit erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, als dies zur Durchführung eines Auftrages erforderlich ist und um dem Vertragspartner die gewünschten Dienstleistung anbieten zu können. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Eine Übermittlung an staatliche Einrichtungen / Behörden erfolgt nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Die Krakau Reisen AG behandelt die Daten vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.

12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beförderungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beförderungsvertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Beförderungsbedingungen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Bitburg.

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